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   VGH Bayern, 19.11.2009 - 7 ZB 09.948   

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VGH Bayern, 19.11.2009 - 7 ZB 09.948 (https://dejure.org/2009,31565)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.11.2009 - 7 ZB 09.948 (https://dejure.org/2009,31565)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. November 2009 - 7 ZB 09.948 (https://dejure.org/2009,31565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Universelles Leben; Unterlassungsbegehren wegen kirchlicher Äußerung; Passivlegitimation; Verwirkung; Verbindung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen; verdeckte Aussage; Selbstverständnis einer Glaubensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2009 - 7 ZB 09.948
    Es handelt sich um keine nachprüfbare Tatsachenbehauptung, sondern um ein reines Werturteil, bei dem die Meinungsfreiheit regelmäßig nur dann hinter dem Persönlichkeitsschutz zurückstehen muss, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Schmähkritik oder als Formalbeleidigung darstellt (vgl. BVerfG vom 10.10.1995 BVerfGE 93, 266/293 f.).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2009 - 7 ZB 09.948
    Sofern eine Äußerung, in der Tatsachen und Werturteile sich vermengen, durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind, wird sie als Meinung von dem Grundrecht insbesondere dann geschützt, wenn eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufhöbe oder verfälschte (BVerfG vom 9.10.1991 BVerfGE 85, 1/15 f.).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2009 - 7 ZB 09.948
    Ein diesbezüglicher Sinn ergibt sich auch nicht als eine aus dem Zusammenspiel der Einzelaussagen folgende und damit "zwischen den Zeilen" stehende zusätzliche Sachaussage, wobei eine solche sog. verdeckte Aussage dem Textverfasser und damit auch der Beklagten ohnehin nur zugerechnet werden könnte, wenn sie dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung nahegelegt worden wäre (vgl. BVerfG vom 19.12.2007 NJW 2008, 1654/1657; BGH vom 22.11.2005 NJW 2006, 601/602 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2009 - 7 ZB 09.948
    Ein diesbezüglicher Sinn ergibt sich auch nicht als eine aus dem Zusammenspiel der Einzelaussagen folgende und damit "zwischen den Zeilen" stehende zusätzliche Sachaussage, wobei eine solche sog. verdeckte Aussage dem Textverfasser und damit auch der Beklagten ohnehin nur zugerechnet werden könnte, wenn sie dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung nahegelegt worden wäre (vgl. BVerfG vom 19.12.2007 NJW 2008, 1654/1657; BGH vom 22.11.2005 NJW 2006, 601/602 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2009 - 7 ZB 09.948
    Wie das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, vermittelt Art. 4 GG religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften - ebenso wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Einzelnen (BVerfG vom 14.1.1998 BVerfGE 97, 125/149 m.w.N.) - nicht das Recht, von anderen nur so dargestellt zu werden, wie sie sich selbst sehen (BVerfG vom 12.8.2002 NVwZ-RR 2002, 801).
  • BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1044/93

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Warnung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2009 - 7 ZB 09.948
    Wie das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, vermittelt Art. 4 GG religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften - ebenso wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Einzelnen (BVerfG vom 14.1.1998 BVerfGE 97, 125/149 m.w.N.) - nicht das Recht, von anderen nur so dargestellt zu werden, wie sie sich selbst sehen (BVerfG vom 12.8.2002 NVwZ-RR 2002, 801).
  • VGH Bayern, 05.09.2008 - 7 CE 08.2158
    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2009 - 7 ZB 09.948
    Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch knüpft auch insoweit nicht bzw. nicht ausschließlich an das von Pfarrer B. Anfang Juli 2008 im Religionsunterricht verteilte Arbeitsblatt an, für dessen Inhalt nur der Schulträger und nicht der kirchliche Dienstherr verantwortlich gemacht werden kann (vgl. BayVGH vom 5.9.2008 BayVBl 2009, 175).
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nicht bezüglich der Klage gegen

    Dies betrifft insbesondere Äußerungen, die Ausdruck und Verkündung der eigenen Glaubenslehre der Kirche sind und mit denen die Kirche ihren Sendungsauftrag erfüllt und ihr Wächteramt wahrnimmt (BGH vom 24.7.2001, a.a.O., S. 312 f.; BayVGH vom 19.11.2009 Az. 7 ZB 09.948 ).

    Aus einem rein defensiven Prozessverhalten lässt sich eine solche Bereitschaft jedoch nicht ableiten (BayVGH vom 5.9.2008 BayVBl. 2009, 175/177, und vom 19.11.2009, a.a.O.; NdsOVG vom 11.3.2010, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 22.12.2022 - 4 W 705/22

    Für Klagen wegen einer das Persönlichkeitsrecht eines Dritten beeinträchtigenden

    Dies betrifft insbesondere Äußerungen, die Ausdruck und Verkündung der eigenen Glaubenslehre der Kirche sind und mit denen die Kirche ihren Sendungsauftrag erfüllt und ihr Wächteramt wahrnimmt (BayVGH vom 19.11.2009 Az. 7 ZB 09.948 - juris, dort Rn 17; VGH München Beschl. v. 25.5.2010 - 7 ZB 09.2655, BeckRS 2010, 52032 Rn. 18, 19, beck-online).
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